SPD Eiterfeld

 

Sanierung von Wohngebäuden in Ortskernen

03.01.2012

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Ruhl,

hiermit beantragen wir die Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld.

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Neben dem seit einigen Jahren bestehenden Baulandrabatt für Familien mit Kindern, der bei Grundstücken gewährt wird, die die Marktgemeinde Eiterfeld verkauft, wird zusätzlich eine Förderung für Wohnhaussanierungen in den Ortskernen der Ortsteile eingeführt.
Diese Förderung soll unter folgenden Bedingungen gewährt werden:
- Es handelt sich um eine private Baumaßnahme an einem Wohngebäude, das mindestens 30 Jahre alt ist.
- Das Wohngebäude ist mind. seit 2 Jahren unbewohnt.
- Es werden mindestens 40.000 EUR investiert.
- Der Eigentümer wird das Gebäude nach der Sanierungsmaßnahme selbst bewohnen.
Sind diese Bedingungen allesamt eingehalten gewährt die Marktgemeinde Eiterfeld einen pauschalen Zuschuss von 2.000 EUR pro Wohngebäude.


Begründung:
Um neben der Ausweisung von Neubaugebieten auch die Erhaltung der bestehenden Wohngebäudestruktur und deren Verwendung zu fördern, soll für die Sanierung solcher Gebäude eine Förderung gewährt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Theodor Kohlmann, FWG-Fraktionsvorsitzender
Michael Busold, SPD-Fraktionsvorsitzender

 

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