Eiterfelder SPD zur aktuellen Rechtsprechung zur Berechnung der Abwassergebühren
12.04.2010
Eiterfelder SPD zur aktuellen Rechtsprechung zur Berechnung der Abwassergebühren
Zu den in der letzten Woche bekannt gewordenen Urteilen der Verwaltungsgerichte zur Berechnung der Abwassergebühren erklärt der Vorsitzende der Eiterfelder SPD Michael Busold:
Die schon seit längerem erkennbare Tendenz der hessischen Verwaltungsgerichte zur Berechnung der Abwassergebühren, die sich jetzt zu verdichten scheint, bedeutet einen neuen Schlag gegen den Mittelstand und vor allem gegen den ländlichen Raum. Die Gerichte verweisen darauf, dass auch die Kosten für die Beseitigung des Regenwassers, das in die Abwassersysteme gelangt, auf die Grundstücksbesitzer verteilt wird und nicht nur - wie bisher in den meisten Gemeinden - der reine Wasserverbrauch Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr ist.
Daher
Wenn dieses Urteil so umgesetzt werden muss bedeutet das aus unserer Sicht im Einzelnen:
- Die Städte und Gemeinden, die die Grundstücke in ihrem Gebiet bisher noch nicht erfasst und kartografiert haben, werden vor einen erheblichen Erfassungsaufwand gestellt. Diese Erfassung wird viel Geld kosten, was auch wieder vom Gebührenzahler bezahlt werden muss.
- Viele Grundstückseigentümer werden in der Folge Flächen entsiegeln. Dies ist zwar ökologisch sinnvoll, wird aber auch wieder zusätzlichen Erfassungsaufwand nach sich ziehen, da jede Änderung bzw. Entsiegelung wieder einzeln erfasst werden muss. Die Bürokratie wird daher erheblich zunehmen.
- Gerade im ländlichen Raum gibt es tendenziell größere Grundstücke und noch viele landwirtschaftliche Höfe, die großenteils nicht mehr oder nur noch im Nebenerwerb bewirtschaftet werden. Die Eigentümer dieser Grundstücke werden die Zeche für diese Neuregelung zahlen. Daher lässt sich jetzt schon sagen, dass der von der demographischen Entwicklung ohnehin negativ betroffene ländliche Raum wieder eine neue nachteilige Entscheidung hinnehmen muss.
- Die Gerichtsentscheidungen passen leider auch zur Tendenz, dass Bürger, die über Wohneigentum verfügen, immer mehr mit Steuern, Gebühren, Abgaben und Vorschriften überzogen werden. Dies trifft gerade wieder den Mittelstand, der ohnehin die Hauptlast in unserem Staat trägt.
Die Eiterfelder SPD fordert die hessische Landesregierung daher auf, endlich aktiv zu werden und die entsprechenden Gesetze zu ändern bzw. klarer zu fassen. Es kann und darf nicht sein, dass solche Entscheidungen von Richtern getroffen werden, die unpräzise formulierte Gesetze wie das Hessische Kommunalabgabengesetz (HessKAG) zum Schaden vieler Bürger im ländlichen Raum interpretieren und auslegen.
Wenn sich die Gerichtsentscheidungen so bestätigen und der Hessisches Städte- und Gemeindebund seinen Mitgliedern zu einer Änderung ihrer Entwässerungssatzungen rät, werden wir auch in Eiterfeld diese Änderung notgedrungen umsetzen müssen. Die Eiterfelder SPD wird sich jedoch dafür einsetzen, dass dies so spät wie möglich geschieht und alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um die Bürger so wenig wie möglich zu belasten.
Quelle: http://www.spd-eiterfeld.de/presse/eiterfelder_spd_zur_aktuellen_rechtsprechung_zur_berechnung_der_abwassergebuehren-94/ (20.05.2012 14:39)
