Zum Thema Windenergie in der Marktgemeinde Eiterfeld hat die Eiterfelder SPD bereits im Wahlkampf ihre Position klar gemacht. Auf unserem Gemeindegebiet befinden sich mittlerweile sehr viele Anlagen, die teilweise das Orts-und Landschaftsbild massiv verändert haben. Das Ausmaß dieser Veränderung wird von vielen Eiterfelder Bürgerinnen und Bürgern als erhebliche Beeinträchtigung wahrgenommen.
Die grundsätzliche Unterstützung der Energiewende hat durch die Entwicklung, das heißt durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und durch die technische Möglichkeit immer größerer Anlagen, starke Risse bekommen.
Mit der Anzahl der bestehenden Anlagen hat die Marktgemeinde Eiterfeld ihren Anteil an der Energiewende durch Windkraft mehr als hinreichend erbracht.
Die Entwicklung geht in die falsche Richtung und ist ungerecht, diejenigen, in deren Umgebung diese Anlagen gebaut werden, tragen die ganze Belastung, wenige Einzelne profitieren wirtschaftlich davon.
Was hat die Eiterfelder SPD dazu zu sagen?
Windenergieanlagen von 200 Metern Gesamthöhe und mehr verändern die Wahrnehmung unserer Landschaften und Dörfer – in diesem Fall geht es um Buchenau, den Eiterfelder Ortsteil mit dem bedeutendsten historischen Baubestand sowie um die Burg Fürsteneck. Die technischen Großanlagen beeinträchtigen das in Generationen erarbeitete Gleichgewicht zwischen Natur, Kulturlandschaft und menschlicher Gemeinschaft.
Das Ziel der Energiewende, den Anteil der Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen drastisch zu erhöhen, ist grundsätzlich richtig. Das hat aber dazu geführt, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch die Windenergieanlagen drastisch erhöht wurden und sie wachsen immer weiter. Die Standorte konzentrieren sich an den Kreisgrenzen – und zwar von beiden Seiten! Eiterfeld hat derzeit 2 ältere Anlagen in Körnbach mit 65 m Nabenhöhe und 15 weit höhere Anlagen in Buchenau. Zu sehen sind weitere 7 Anlagen auf dem Gemeindegebiet von Schenklengsfeld mit Nabenhöhen bis zu 85 Metern. In Wehrshausen ist eine Anlage mit 165 m Nabenhöhe geplant. An diesen Zahlen: 65m, 85m, 165m kann man die Steigerung ablesen, die seit Beginn der Energiewende viele Befürworter der Windkraft zu Skeptikern oder Gegnern werden ließ.
Bei den 8 geplanten Anlagen in Buchenau ist mit einer weiteren Höhensteigerung zu rechnen. Damit wird bald die dreifache Höhe der ersten Anlagen von Körnbach erreicht sein.
Um die Zahlen zusammenzufassen: 24 Anlagen wirken in diesem Bereich auf Eiterfeld ein, 9 weitere und höhere sind geplant!
Muss man sich da über den Widerstand der Betroffenen noch wundern?
Weiter: die 2%-Regel verlangt, dass dieser Anteil der Landes-, Kreis-, oder Gemeindefläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen muss. Sie ist auf die gesamte jeweilige Fläche bezogen, ohne Abzug sogenannter „weißer Flecken“. Das Biosphärenreservat Rhön ist eine solche Ausschlussfläche mit einer Größe von 648,28km². Der Landkreis Fulda hat eine Gesamtfläche von 1380,40 km², somit ist ein Anteil von 27,81 km² für die Windkraft ausgewiesen. Wenn man die Rhön als „weißen Fleck“ herausrechnet, entfallen auf den Windkraftanteil noch etwa die Hälfte, also 14,65km². An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Bevölkerung in der verbleibenden Fläche des Landkreises höher belastet wird als in anderen Regionen.
Das ist keine gerechte Lastenverteilung!
Und noch ein Aspekt verstärkt die Schieflage der aktuellen Genehmigungspraxis: zu Beginn der Energiewende war viel von Beteiligungsmodellen für die Bürger die Rede. Es gibt einige wenige Beispiele, aber bei der großen Mehrzahl der Anlagen profitieren nur die Investoren. Hier setzt sich die neoliberale Marktmacht durch und wird dabei durch die gesetzliche Privilegierung der Windenergie gestärkt.
Das ist der falsche Weg, um Akzeptanz zu erreichen, denn erst wenn man einen persönlichen Nutzen erkennt, ist ein Umdenken möglich!
Die Auswirkungen auf die menschliche Gemeinschaft, auf Naturschutz und Denkmalschutz werden als hinnehmbar dem alleinigen Ziel der Energiesicherheit untergeordnet. Obwohl im Regionalplan die wertvolle historische Bausubstanz in Buchenau, Fürsteneck und Soisdorf aufgelistet ist, wurde diese in den Genehmigungsverfahren zu den bestehenden Anlagen nicht berücksichtigt, wie jeder sehen kann. Der 1000m–Abstand zu Siedlungen ist pauschal und geht nicht auf die individuelle Bedeutung, Lage und Raumwirkung herausragender Kulturdenkmale ein.
Mit den Riesenanlagen werden bisher völlig ungekannte Maßstäbe in die Kulturlandschaft und die gebaute Umwelt eingebracht. Durch Bewegung der Rotoren in über 200 Metern Höhe wird die Wahrnehmung der denkmalgeschützten Ortslage von Buchenau mit ihren drei Schlössern auf Spielzeuggröße reduziert. Das wird sich mit 8 weiteren Anlagen und somit größerer Dichte der Anlagen noch einmal wesentlich verstärken und die Dominanz der technischen Anlagen gegenüber der baukulturellen Leistung aus Jahrhunderten unerträglich erhöhen.
Gleiches gilt für die Burg Fürsteneck: auf der Strecke zwischen Ufhausen und Eiterfeld gibt es noch einige wenige Abschnitte der Sicht auf die Burg ohne Windenergieanlagen direkt dahinter. Mit der Verdichtung der Anlagen wird der Blick auf die Burg lückenlos von kreisenden Rotoren dominiert werden.
Das wollen wir so nicht!
Niemand würde ein Windrad mitten in der Stadt aufstellen, mitten in der Kulturlandschaft ist das gängige Praxis. Das muss sich ändern!